Nahrungsergänzungsmittel. Für Sportler. Zur Ausübung von Kraft- und
Schnellkraftsportarten. Instantpulver zur Herstellung eines Getränkes mit
Kreatin, freien Aminosäuren, Koffein, Körneramaranthextrakt, Ginkgoblattpulver,
Vitaminen und Mineralstoffen. Mit Süßungsmitteln. Cranberry Geschmack.
- 6000mg L-Citrullin
- Oxystorm® (Körneramaranthextrakt) + Glutapep
- 300mg Koffein
TOTAL RUSH 2.0 überzeugt mit stark verbesserter Formel und setzt höchste
Maßstäbe bei den Boostern! Mit dem einzigartigen innovativen Wirkstoffkomplex
hat das Forschungsteam von Weider die maximale Pionierarbeit ganz nach Joe
Weider´s Art umgesetzt.
Zu den höchstdosierten Basisstoffen wurde die Messlatte mit den innovativen
Stoffen 1000mg N-Acetyl-L-Tyrosin, 300mg Oxystorm® (Körneramaranthextrakt),
Glutapep und 120 mg Ginkgo Biloba ausgereizt.
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde
Lebensweise werden empfohlen.
Du suchst eine aussagekräftige Artikelbeschreibung? Eine detaillierte und
umfassende Darstellung von Lebensmitteln ist nach dem aktuellen EU-Recht und der
Health-Claim Verordnung ab sofort nicht mehr möglich. Die Health-Claim
Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Werbung für Lebensmittel
hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Nur die Angaben,
die in der Gemeinschaftsliste der Health-Claim Verordnung enthalten sind, sind
zulässig und dürfen verwendet werden.
Zufuhrempfehlung:
25 g Pulver (1 leicht gehäufter Messlöffel) mit 300 ml Wasser shaken.
Hinweis:
1 Portion pro Tag, vor dem Training. Die Empfehlung gilt für den Zeitraum von
6 Wochen. Anschließend 2-4 Wochen Pause einlegen. Empfohlene Verzehrmenge nicht
überschreiten! Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine
ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und einer gesunden Lebensweise
dienen. Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern!
Inhalt:
375 g
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine
gesunde Lebensweise werden empfohlen.
Du suchst eine aussagekräftige Artikelbeschreibung? Eine detaillierte und
umfassende Darstellung von diätetischen Lebensmitteln ist nach dem aktuellen
EU-Recht und der Health-Claim Verordnung ab sofort nicht mehr möglich. Die
Health-Claim Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Werbung für
Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Nur
die Angaben, die in der Gemeinschaftsliste der Health-Claim Verordnung enthalten
sind, sind zulässig und dürfen verwendet werden.